B2B-Kaltakquise-AgenturEinkaufsführer für Auftraggeber im Mittelstand

Stand 8. November 2026. Recht nach Gesetzestext und Rechtsprechung mit Fundstelle, Kosten mit offenem Rechenweg. So arbeiten wir

Checkliste vor der Beauftragung einer Kaltakquise-Agentur

26 Punkte in fünf Schritten, von der eigenen Vorbereitung bis zur ersten Auswertung. Haken Sie ab, was erledigt ist, und drucken Sie die Liste für das Erstgespräch aus.

Stand: 8. November 2026 · Rechtsangaben nach UWG, DSGVO und StGB in der geltenden Fassung · 0 von 26 erledigt

1. Vor dem ersten Gesprächintern klären

Ohne Ziel lässt sich kein Angebot bewerten. Rechnen Sie rückwärts, wie viele Termine dafür nötig sind.

Branchen, Unternehmensgrößen, Regionen, Positionen und Ausschlüsse, auf einer Seite.

Was ein brauchbarer Termin für Sie ist: Position, Unternehmen, Anlass, Form, Dauer.

Wer übernimmt wie viele Termine je Woche? Ohne diese Kapazität verpufft jede Agentur.

Damit niemand angerufen wird, der schon Kunde ist oder widersprochen hat.

2. Im Erstgesprächfragen und mitschreiben

Fest angestellt oder frei, wie viele andere Aufträge betreut die Person, wer ist Ihr fester Ansprechpartner?

Die Antwort zeigt, ob sie zugehört hat. Bitten Sie um einen Vorschlag für den Gesprächseinstieg.

Für Anrufe bei Unternehmen in Deutschland braucht es eine zumindest mutmaßliche Einwilligung (§ 7 Abs. 2 Nr. 1 UWG), für Werbe-E-Mails eine ausdrückliche (Nr. 2).

Quelle je Datensatz, Informationspflicht nach Art. 14 DSGVO, kein Auslesen von Impressumsdaten für Werbung.

Mit Rohzahlen: Wählversuche, erreichte Entscheider, Gespräche, Termine, Absagegründe.

Hören Sie, wie die Agentur in Ihrem Namen klingt. Aufzeichnen nur mit Zustimmung aller Beteiligten (§ 201 StGB).

Fragen Sie nach Konkurrenzschutz in Ihrem Segment.

3. Beim Angebotvergleichen

Einrichtung, Daten, Grundgebühr, Erfolgsanteil, Zusatzleistungen.

Eine Pauschale ohne Leistungsmenge lässt sich nicht prüfen.

Mit dem Angebotsvergleich, einschließlich Ausfällen und Ihrer eigenen Zeit.

Was Sie sicher zahlen, wenn kein Termin entsteht.

4. Im Vertragvor der Unterschrift

Was als Termin abgerechnet wird und wie unpassende Termine gutgeschrieben oder ersetzt werden.

Befristeter Start, keine automatische Verlängerung ohne Zustimmung.

Oder eine klare Regelung, wer für welche Daten verantwortlich ist.

Für Verstöße der Agentur können Sie auf Unterlassung in Anspruch genommen werden (§ 8 Abs. 2 UWG).

Vollständige Übergabe bei Vertragsende, am besten laufende Pflege in Ihrem CRM.

Damit nicht unbekannte Dritte in Ihrem Namen telefonieren.

5. Nach dem Startsteuern

Was in Ihrem Namen gesagt wird, haben Sie gelesen.

Kurz, mit Zahlen und Rückmeldungen zu Terminen.

Brauchbar ja oder nein, warum, nächster Schritt. Nur so lernt die Agentur.

Vorher festgelegte Zahlen prüfen und entscheiden: fortsetzen, ändern oder beenden.

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